
Wir sind beide Wahlhebammen, daher bekommen Sie 80% des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse (das ist auch jener Tarif nach dem wir arbeiten) rückerstattet. Jedoch ausschließlich für jene Leistungen die hier aufgelistet sind. Für alle anderen Leistungen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nichts rückerstattet.
Ambulante Geburt (Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24h nach der Geburt)
- 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. 2 Hausbesuche in der Hebammenpraxis
- Täglich 1 Hausbesuch vom ersten bis zum fünften Tag nach der Geburt
Vorzeitige Entlassung nach Spontangeburt (spätestens am dritten Tag nach der Geburt)
- Täglich 1 Hausbesuch, ab dem ersten Tag nach der Entlassung bis zum fünften Tag nach der Geburt
Vorzeitige Entlassung nach Kaiserschnitt (spätestens am fünften Tag nach der Geburt)
- Täglich 1 Hausbesuch, ab dem ersten Tag nach der Entlassung bis zum sechsten Tag nach der Geburt
Ab dem sechsten Tag nach der Geburt (bei ambulanter Geburt und vorzeitiger Entlassung)
- maximal 7 weitere Hausbesuche bzw. Besuche in der Hebammenpraxis vom sechsten Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt - bei besonderen Problemen (z.B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen, schlechte Nabelheilung, usw.)
für weitere Informationen www.hebammen.at